§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der AFP Dienstleistung GmbH – in Folge kurz „AFP GmbH“ genannt – abgeschlossenen Verträge im Rahmen der Ausübung des Gewerbes der Arbeitskräfteüberlassung mit ihrem Beschäftiger. Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte (insbesondere für Folge- und Zusatzaufträge). Wenn Arbeitskräfte über einen vereinbarten Endtermin hinaus (mündliche oder schriftliche Anweisung) beschäftigt werden, so gelten die AGB weiterhin. Alle Vereinbarungen, die von den hier angeführten AGB abweichen, sind schriftlich festzulegen. Die AGB gelten auch dann, wenn sich einzelne Bestimmungen als unwirksam erweisen. Diese AGB bilden die Grundlage für Vertragsabschlüsse. Vertragsbedingungen der Kunden gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn (mindestens) einer der folgenden Punkte erfüllt wird:
•Ein unterfertigtes Angebot liegt vor;
•Eine unterfertigte Auftragsbestätigung liegt vor;
•Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung;
•Aufnahme der Beschäftigung der überlassenen Arbeitskräfte.
§ 2 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
AFP Dienstleistung GmbH und Beschäftiger verpflichten sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (BGBl 1988/196 idgF).
§ 3 Überlassene Arbeitskräfte
Gegenstand der Arbeitskräfteüberlassung ist nicht die Erbringung bestimmter Leistungen, sondern ausschließlich die Bereitstellung von Arbeitskräften. Die überlassenen Arbeitskräfte arbeiten während der gesamten Auftragsdauer unter der Führung, Weisung und Verantwortung des Beschäftigers, wobei auch die Kontrolle der Arbeitsausführung durch den Beschäftiger erfolgt. Fällt ein Arbeitnehmer der Firma AFP GmbH aus welchem Grund auch immer aus oder erscheint nicht am vereinbarten Einsatzort, können vom Beschäftiger keine Entschädigungsansprüche gestellt werden. Der Beschäftiger ist verpflichtet, jedes Fernbleiben des Arbeitnehmers umgehend der Firma AFP Dienstleistung GmbH mitzuteilen. In solchen Fällen ist die AFP Dienstleistung GmbH bemüht dafür zu sorgen, dass eine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt wird. Der Beschäftiger haftet für die Dauer der Arbeitskräfteüberlassung für alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Arbeitszeitgesetz, Arbeitnehmerschutzvorschriften, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, Unterweisungs-, Aufklärungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen (Schutzkleidung, …). Der überlassenen Arbeitskraft muss sicheres und erforderliches Werkzeug, Ausrüstung etc. zur Verfügung gestellt werden. Die von der AFP GmbH überlassenen Arbeitskräfte sind weder zur Abgabe von Willens- und Wissenserklärungen für den Beschäftiger noch zum Inkasso berechtigt.
Der Beschäftiger darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von der AFP GmbH ein Arbeitsverhältnis mit den überlassenen Arbeitskräften nach Beendigung der Überlassung begründen.
§ 4 Auftragsbestätigung und Stundenaufzeichnungen
Nach der Auftragserteilung übermittelt die AFP GmbH dem Beschäftiger eine schriftliche Auftragsbestätigung. Die Leistungsverpflichtungen sind für beide Vertragsteile verbindlich festlegt, wenn ihr nicht vom Beschäftiger unverzüglich widersprochen wird. Die überlassenen Arbeitskräfte führen schriftliche Stunden- und Leistungsaufzeichnungen, welche als Verrechnungsbasis dienen, wenn ihnen nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird. Der Beschäftiger ist verpflichtet, durch eine berechtigte Person, die Stunden- und Leistungsaufzeichnungen zu überprüfen und abzuzeichnen.
Jede Veränderung, die das Beschäftigungsverhältnis zwischen Überlasser und Beschäftiger betreffen sind sofort der AFP GmbH schriftlich mitzuteilen.
§ 5 Fakturierung und Zahlung
Die Fakturierung erfolgt grundsätzlich wöchentlich und ist prompt und abzugsfrei zur Zahlung auf das auf der Rechnung ausgewiesene Bankkonto von der AFP GmbH fällig. Bei Zahlungsverzug ist die AFP GmbH berechtigt, Verzugszinsen im Ausmaß von 11% per anno und pauschalierte Mahnspesen von 15 Euro sowie die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu verrechnen. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich 20% MwSt. Bei einer nicht positiven oder nicht möglichen Bonitätsauskunft bei Neukunden aus dem In – Ausland, besteht die AFP GmbH auf eine Vorauszahlung oder eine Bankgarantie. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann jede Überlassung des weiteren Personals ohne Angaben von Gründen eingestellt werden.
Forderungen oder Ansprüche gegenüber der AFP GmbH mit dem Honorar für die Überlassung der Arbeitskräfte aufzurechnen, ist nicht zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht an dem für die Arbeitskräfteüberlassung geschuldeten Honorar besteht nicht.
§ 6 Vorzeitige Beendigung des Vertrages
Die AFP GmbH ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen und Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn
• der Beschäftiger mit seinen Zahlungen trotz Mahnung mehr als zehn Tage in Verzug ist,
• der Beschäftiger gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderung zur Einhaltung verstößt,
• der Beschäftiger seiner Leitungs-, Aufsichts- oder Fürsorgepflicht gegenüber den überlassenen Arbeitskräften nicht nachkommt,
• über das Vermögen des Beschäftigers ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird,
• im Betrieb des Beschäftigers ein Streik oder eine Aussperrung eintritt oder
• die Leistungen von der AFP GmbH wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall einer oder mehrerer Arbeitskräfte unterbleiben.
§ 7 Gewährleistung
Die AFP GmbH leistet dafür Gewähr, dass die zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte ihre Zustimmung zur Überlassung an Dritte gegeben haben und arbeitsbereit sind. Die AFP GmbH schuldet für eine besondere fachliche Qualifikation des überlassenen Personals nur wenn diese im Einzelnen schriftlich vereinbart wurde.
§ 8 Haftung
Die AFP GmbH trifft keine Haftung für allfällige durch überlassene Arbeitskräfte verursachte Schäden, welche beim Beschäftiger oder bei Dritten entstanden sind. Die AFP GmbH haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von zur Verfügung gestelltem Arbeitsmaterial wie z.B. Werkzeugen, Zeichnungen und sonstigen übergebenen Sachen. Für das Unterbleiben oder die Verzögerung der Arbeitsleistungen, insbesondere bei höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall der überlassenen Arbeitskraft, haftet die AFP GmbH nicht. Für Folge- und Vermögensschäden, Produktionsausfälle und für Pönalverpflichtungen der Beschäftiger gegenüber seinem Kunden, besteht keine Haftung. Darüber hinaus ist eine Haftung auf grobes Verschulden und Vorsatz von der AFP GmbH beschränkt.
§ 9 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Beschäftiger und die AFP Dienstleistung GmbH vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechtes. Als Gerichtsstand gilt Völkermarkt.